Bild: Auch als Maler werden Jugendliche ausgebildet.

Praktische Ausbildung mit individueller Förderung

Bild: Im IAZ Wolfurt werden Maler ausgebildet.

Praktische Ausbildung mit individueller Förderung

Auftragsarbeiten_Malerei

Praktische Ausbildung mit individueller Förderung

Praxisnahe Ausbildung in der Malerei

Die praktische Ausbildung im Berufsfeld „Malerei“ erfolgt zum einen auf Baustellen von Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Zu den Aufgaben der Lehrlinge gehören im Auftragsbereich das Ausmalen von Büroräumen und Wohnungen, das Streichen von Fassaden, Dachuntersichten, Geländern, Türen, Fensterrahmen und einiges mehr. Zum anderen werden die praktischen Fähigkeiten auch in der Werkstatt im IAZ Wolfurt erlernt, wie zum Beispiel Streichen von Fensterläden, Möbeln, Holzteilen oder Spielsachen.

Zur beruflichen Orientierung und zur Feststellung der Fähigkeiten und Interessen absolvieren die Jugendlichen eine zwei- bis sechswöchige Schnupperzeit und eine dreimonatige Intensivabklärung  – das sogenannte Praktische Clearing. Jeweils im September beginnt der neue Ausbildungs-Turnus, der neben der praktischen Ausbildung auch eine theoretische beinhaltet. Der theoretische Unterricht erfolgt einmal in der Woche entweder im IAZ Lauterach (Anlehre) oder in der Landessberufsschule Dornbirn (Teilqualifikation).  Ab dem zweiten Lehrjahr werden mehrere zweiwöchige Praktika von den Lehrlingen in entsprechenden Unternehmen absolviert.


Duale Ausbildung in zwei Formen

Jugendliche mit Beeinträchtigungen erhalten im Berufsfeld „Malerei“ eine berufspraktische Ausbildung sowie berufsbegleitenden Unterricht in der zuständigen Landesberufsschule. Zudem werden sie während ihrer Ausbildung sozialpädagogisch begleitet.

Angeboten werden zwei Ausbildungsformen:

  • Anlehre in Anlehnung an das Berufsausbildungsgesetz (BAG):
    Ausbildungsvertrag mit dem IAZ, berufsbegleitender Unterricht und Abschluss mit Zertifikat zur qualifizierten Helferin bzw. zum qualifizierten Helfer.
    Dauer: 2 Jahre

  • Teilqualifikation (BAG § 8 b):
    Ausbildungsvertrag mit der Wirtschaftskammer, Unterricht und Abschlussprüfung an der zuständigen Landesberufsschule (beinhaltet nur bestimmte Bereiche der regulären Ausbildung) zur qualifizierten Helferin bzw. zum qualifizierten Helfer.
    Dauer: 3 Jahre

Kontakt

Günter Lukas

Günter Lukas
Leiter IAZ Wolfurt

Tel: 05523 506-15410
iaz.wolfurt@lhv.or.at