Teilqualifikation für verschiedene Berufe
Seit September 2003 ist die Teilqualifikation gesetzlich geregelt und somit auch eine gesetzlich anerkannte Ausbildung. Ein individueller Lehrplan im jeweiligen Berufsfeld wird erstellt und die zu absolvierende Ausbildungszeit festgelegt. Durch eine kommissionelle Prüfung erfolgt die Kontrolle der erlernten Ausbildungsinhalte.
Welche Berufsfelder werden angeboten?
- Handel
- Küche (Hotel Viktor)
- Malerei
- Näherei
- Restaurant (Hotel Viktor)
- Tischlerei
An wen richtet sich diese Ausbildungsform?
- Abgängerinnen und Abgänger von Pflichtschulen nach dem 9. Schuljahr (Mittelschule, Integrationsklassen, sonderpädagogischen Einrichtungen)
- Menschen mit Beeinträchtigungen, die als „begünstigte Behinderte" eingestuft werden können
- Oder Personen, die bis zur Vermittlung auf einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft begünstigbar sein werden
Was beinhaltet die Ausbildungsform?
Die Ausbildung ist dual aufgebaut: Für die praktische Ausbildung stehen sowohl fachlich qualifizierte als auch pädagogisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Die schulische Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Berufsschulen, in spezifischen Klassen. Der Eintritt zur Teilqualifikation erfolgt im September mit Schulbeginn. Während der Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Betrieben der freien Wirtschaft absolviert. Die Absolventin oder der Absolvent einer Teilqualifikation erhält nach Bestehen der Prüfung ein Abschlusszeugnis.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Wird individuell durch die Berufsausbildungsassistenz festgelegt und kann sich zwischen einem und drei Jahren bewegen.
Wie sieht die Anstellung aus?
Es wird ein Ausbildungsvertrag, welcher auch von der Wirtschaftkammer mitgetragen wird, abgeschlossen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für die Dauer der gesamten dualen Ausbildung von der Integrativen Ausbildungszentrum Vorarlberg GmbH angestellt und sozialversichert. Während der Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden, die im Kollektivvertrag festgelegte Lehrlingsentschädigung des 1. Lehrjahres des gleichen Lehrberufes.